Die folgenden Aussagen stammen aus
H.Kiemstedt, U Trommelsdorf, St.Wirz: Gutachten zur Umweltverträglichkeit der
Bundesautobahn A4 - Rothaargebirge,
Schriftenreihe des Fachbereichs Landespflege
der Universität Hannover, 1, 1982
Hingegen ist als Abschluß der Untersuchungen, im Hinblick auf den erforderlichen Abwägungsprozeß und die dabei zu treffende Entscheidung, folgendes festzustellen:
1. Für die Belange von Naturschutz und Landschaftspflege im Untersuchungsraum ist der Nachweis besonderer Leistungsfähigkeit und Bedeutung von "Natur und Landschaft" und damit der besonderen Schutzwürdigkeit erbracht worden.
2. Ferner ist belegt, daß die Realisierung
des geplanten Projektes der BAB A 4 einen
erheblichen und nachhaltigen Eingriff in
"Natur und Landschaft" bedeuten würde. Er
ist durch Ausgleichsmaßnahmen nicht wesentlich zu mindern. Das geplante
Projekt
der BAB A 4 ist daher mit den Zielen von
Landschaftspflege und Naturschutz nicht
zu vereinbaren und abzulehnen.